Gesetzliche Krankenversicherungen

Aufgrund meiner Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und meiner Kassenzulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (BSNR 09-7125700) behandle ich gesetzlich versicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahren) mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen. Hierfür benötige ich ein Mal im Quartal die Versichertenkarte und werde Sie durch die entsprechende Antragstellung bei Ihrer Versicherung begleiten. 

Private Krankenversicherungen und Beihilfen

Ich verfüge über eine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und eine Eintragung ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (Nr. 00013), so dass die meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfe-/Versorgungskassen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Die Kosten für die einzelnen psychotherapeutischen Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthalten ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über Ihre Versicherungsbedingungen, z.B. wie viele Therapiestunden und in welcher Höhe (z.B. 2,3-facher Satz nach GOP) diese übernommen werden, ob eine schriftliche Beantragung im Vorfeld notwendig ist und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.

Selbstzahler

Sie können die Psychotherapie auch selbst bezahlen. Dann haben Sie den Vorteil, die Häufigkeit der Therapiestunden selbst zu bestimmen und sind nicht von den Vorgaben einer Versicherung oder einer Beantragung abhängig. Auch dann richten sich die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).